Preise und Leistungen
Der Preis einer Reise richtet sich nach dem individuellen Vermögen Hilfe zu leisten beziehungsweise nach dem Bedarf an Hilfe und Unterstützung.
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- blinde und sehbehinderte Gäste, die auf Hilfe angewiesen sind, zahlen die höchste Preiskategorie,
- sehbehinderte Gäste, die nicht auf eine sehende Begleitung angewiesen sind und sehende Gäste, die keinen blinden Gast begleiten, zahlen einen mittleren Normalpreis,
- sehende Begleiter zahlen als Ausgleich für ihre Hilfe einen reduzierten Preis (niedrigste Preiskategorie). Bitte beachten Sie, dass dieser reduzierte Preis nur möglich ist, wenn ein entsprechender Buchungspartner zugeordnet werden kann, der den vollen Preis zahlt. Dies gilt auch, wenn Sie als Freund oder Ehepartner einen blinden oder sehbehinderten Menschen begleiten. Ein Beispiel: Frau M. ist blind und kommt auf die Reise gemeinsam mit ihrem sehenden Mann mit. Frau M. zahlt den höchsten Preis für Reiseteilnehmer mit Hilfebedarf, Herr M. zahlt den niedrigsten Preis für sehende Begleiter.
Ausnahmen von dieser Preisstruktur bildet die Strandreise in Andalusien, bei der für alle Gäste ein Einheitspreis gilt und die Preise für die sehende Begleitung auf den Ausflügen über einen Zuschlag geregelt ist und in manchen Fällen auch die Fernreisen.
Detaillierte Preisinformationen entnehmen Sie bitte unserem Reiseprogramm.
Im Reisepreis sind, wenn nicht anders angegeben, folgende Leistungen enthalten:
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- Hotelübernachtungen mit Frühstück
- Verpflegung: Halb- oder Vollpension, wobei wir sowohl im Hotel, als auch in auswärtigen landestypischen Restaurants essen.
- tour de sens Reiseleitung und Wanderführung, bei manchen Reisen mit einem zweiten Co-Reiseleiter
- 1:1 Begleitung für Reisende mit Hilfebedarf (beachten Sie jedoch den unten stehenden Hinweis zur 1:1 Begleitung )
- Sorgfältig ausgearbeitetes Ausflugsprogramm, das die besonderen Anforderungen blinder und sehbehinderter Menschen berücksichtigt.
- Lokale Guides und Eintrittsgelder wie angegeben
- Transfers zum/vom Flughafen oder Bahnhof am An- und Abreisetag, Gepäcktransport, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Mietbussen wie angegeben
- Sicherungsschein
Wichtiger Hinweis zur 1:1 Begleitung
tour de sens sichert dem Reisenden mit Hilfebedarf eine 1:1 Begleitung durch einen sehenden Begleiter zu. Wenn diese 1:1 Begleitung, auf Grund mangelnder Teilnehmerzahl von sehenden Begleitern, nicht eingehalten werden kann, informiert tour de sens die Reisenden mit Hilfebedarf bis spätestens 1 Monat vor Reisebeginn darüber, dass die Reise auch in einer Mischform von 1:1 und 1:2 Begleitung stattfinden kann und räumt dem Reisenden mit Hilfebedarf gleichzeitig die Möglichkeit des kostenlosen Reiserücktritts ein. Weiterhin verpflichtet sich tour de sens eine 1:2 Begleitung nur durch erfahrene Begleiter durchzuführen.
Ausgenommen hiervon sind Reisen, bei denen tour de sens von vorne herein in der Reiseausschreibung darauf hinweist, dass die Reise im Falle von fehlenden, sehenden Begleitern, auch mit einer 1:2 Begleitung durchgeführt werden kann.
Reisende mit Hilfebedarf, die ihre eigene sehende Begleitung mitbringen sind hiervon ausgeschlossen / nicht betroffen.
Anreise und Gepäck
Die Anreise ins Zielland gehört meist nicht zu unseren Leistungen. Ausnahmen sind manche Zugreisen innerhalb Europas und manche Fernreisen, bei denen die Fluganreise bereits im Preis inbegriffen ist.
Bei den restlichen Reisen bitten wir Sie sich für die Organisation und Buchung der Anreise (speziell Fluganreise) an ein Reisebüro oder direkt an die jeweiligen Fluggesellschaften zu wenden. Bei Letzteren lassen sich Flugtickets und Begleitservices auch über die Callcenter oder Webseiten der Fluggesellschaften buchen.
Falls Sie es wünschen, können auch wir für Sie die nicht inkludierten Flüge buchen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund des hohen zeitlichen Aufwandes eine Gebühr in Höhe von 40 Euro pro Buchung erheben. In diesem Fall übernehmen wir auch die Anmeldung der Flughafenassistenz für Menschen mit Sehbehinderung.
Die Transfers vom Flughafen bzw. vom Bahnhof zum Starthotel und die Transfers vom letzten Hotel zum Flughafen oder Bahnhof sind, wenn nicht anders gekennzeichnet, im Preis inbegriffen.
Bahnreisen
Barrierefreie Bahnan- und abreise: Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Bahnfahrt in Deutschland benötigen, hilft Ihnen gerne die Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn: Telefonnummer +49 (0)30 65212888, Email msz@deutschebahn.com oder im Internet unter www.bahn.de/barrierefrei und www.bahnhof.de.
Blindenführhunde
Wir versuchen mit unseren Hotelpartnern jeweils Vereinbarungen zu treffen, die das Mitführen von Fürhunden ermöglichen. Sofern in unseren Reiseausschreibungen nichts Gegenteiliges vermerkt ist, können gekennzeichnete und nachweislich ausgebildete Führhunde mitgenommen werden. Bitte seien Sie sich bewusst, dass unter Umständen der Zutritt für Hunde in manchen Geschäften, Restaurants, Kirchen oder sonstigen Einrichtungen im Zielland verweigert werden kann. Wenn Sie einen Hund mitbringen möchten, nehmen Sie bitte in jedem Fall vor der Anmeldung Kontakt mit uns auf.
Für Hunde, die innerhalb der EU grenzüberschreitend geführt werden, muss ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden (Heimtierausweis). Er muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt, das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend. Der Pass muss außerdem einen tierärztlichen Nachweis über die Tollwut-Impfung enthalten. Bitte informieren Sie sich über weitere sinnvolle Impfungen und Mittel (z.B. gegen Leishmaniose) bei Ihrem Tierarzt. Bitte führen Sie für die Dauer der Reise ausreichend Futter führ Ihren Hund mit, da dies im Zielland unter Umständen nicht verfügbar ist. Für die kostenlose Beförderung von Führhunden in Flugzeugkabinen beachten Sie bitte die jeweiligen Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft.