Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir legen großen Wert auf eine ehrliche und transparente Vertragsbeziehung zu unseren Kunden und auf die gewissenhafte Vorbereitung und für alle Teilnehmer erfolgreiche Durchführung unserer Reisen. Bitte lesen Sie deshalb unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch. Sie gelten, zusammen mit der jeweiligen Reiseausschreibung als Grundlage für den Reisevertrag mit tour de sens. Ergänzend zu den folgenden Bedingungen gelten für von tour de sens veranstaltete Reisen die gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere die §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches.

1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrags

Mit der Anmeldung, die online per Buchungsformular, postalisch oder per Email erfolgen kann, bietet der Reisende tour de sens den Abschluss eines Reisevertrages an. Mit seiner Anmeldung bestätigt der Reisende, dass er diese AGBs, das Informationsblatt über die EU-Richtlinie 2015/2302 als auch unsere Datenschutzerklärung gelesen hat. Wenn die Anmeldung per Post oder per Email erfolgt, stellt tour de sens dem Reisenden die entsprechenden Dokumente zur Verfügung und bittet um die Bestätigung des Reisenden, dass diese zur Kenntnis genommen wurden.

Erhält tour de sens eine Anmeldung mit der entsprechenden Bestätigung über die Zur Kenntnisnahme der oben genannten Bedingungen und Informationsblätter, sendet tour de sens dem Reisenden eine Buchungsbestätigung zu, wodurch der Reisevertrag zwischen Kunde und tour de sens zustande kommt. Wenn der Reisende mit seiner Reiseanmeldung noch weitere Personen anmeldet, steht er für deren Vertragsverpflichtungen (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein

2. Insolvenzversicherung und Absicherung von Kundengeldern

tour de sens verpflichtet sich, dem Reisenden den gezahlten Reisepreis zu erstatten, soweit im Fall der Zahlungsunfähigkeit von tour de sens Reiseleistungen ausfallen oder der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen von Leistungserbringern nachkommt, deren Entgeltforderungen tour de sens nicht erfüllt hat. Umfasst der Vertrag auch die Beförderung des Reisenden, hat tour de sens zudem die vereinbarte Rückbeförderung und die Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückbeförderung sicherzustellen. Den genannten Verpflichtungen kommt tour de sens durch den Abschluss einer Insolvenzversicherung und den Versand von Sicherungsscheinen an den Reisenden nach. Insolvenzversicherer ist die R+V Versicherung (R+V Versicherung, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon: 0611 533-0, Fax: 0611 533-4500, E-Mail: ruv@ruv.de). Die Sicherungsscheine werden zusammen mit der oben genannten Buchungsbestätigung an den Kunden versandt.

3. Buchungsreihenfolge

Die Buchungen werden nach Zeitpunkt ihres Eingangs erfasst. Jeder Buchung eines blinden, auf Hilfe angewiesenen Teilnehmers wird die Buchung eines sehenden Reisegast zugeordnet. Im Falle, dass zu wenig Buchungen blinder Teilnehmer vorliegen, kann der sehende Reisegast, der keinen blinden Buchungspartner hat, entweder vom Reisevertrag ohne jegliche Gebühr zurücktreten, an der Reise zum Normalpreis (Stufe 2) teilnehmen oder auf eine andere Reise umbuchen.

4. Preiskategorien, 1:1 und 1:2 Begleitung

tour de sens bietet die Teilnahme an den Reisen zu drei verschiedenen Preiskategorien an. Der Reisepreis der Kategorie 1 „Reisende mit Hilfebedarf (1:1 Begleitung) betrifft alle blinden und sehbehinderten Gäste, die während der Reise auf einen Begleiter angewiesen sind, der ihnen bei der Orientierung und Fortbewegung behilflich ist.

Der Reisepreis der Kategorie 2 Normalpreis (ohne Hilfebedarf) betrifft alle sehbehinderten Gäste, die auf Grund ihres Sehrestes keinen Begleiter zur Unterstützung bei Orientierung und Fortbewegung benötigen als auch sehende Gäste, die keinen blinden Gast begleiten oder unterstützen.

Der Reisepreis der Kategorie 3 Sehende (Begleiter) betrifft alle sehenden Teilnehmer, die während einer Reise einen blinden oder sehbehinderten Gast der Kategorie 1 bei der Fortbewegung und Orientierung unterstützen.

Gemeinsam Buchende sollten beachten: Jeder Buchung der Preiskategorie „Sehende (Begleiter)“ muss ein Buchungspartner der Kategorie „Reisende mit Hilfebedarf“ gegenüber stehen.

tour de sens sichert dem Reisenden mit Hilfebedarf eine 1:1 Begleitung durch einen sehenden Begleiter zu. Wenn diese 1:1 Begleitung, auf Grund mangelnder Teilnehmerzahl von sehenden Begleitern, nicht eingehalten werden kann, informiert tour de sens die Reisenden mit Hilfebedarf bis spätestens 1 Monat vor Reisebeginn darüber, dass die Reise auch in einer Mischform von 1:1 und 1:2 Begleitung stattfinden kann und räumt dem Reisenden mit Hilfebedarf gleichzeitig die Möglichkeit des kostenlosen Reiserücktritts ein. Weiterhin verpflichtet sich tour de sens eine 1:2 Begleitung nur durch erfahrene Begleiter durchzuführen.

Ausgenommen hiervon sind Reisen, bei denen tour de sens von vorne herein in der Reiseausschreibung darauf hinweist, dass die Reise im Falle von fehlenden, sehenden Begleitern, auch mit einer 1:2 Begleitung durchgeführt werden kann.

Reisende mit Hilfebedarf, die ihre eigene sehende Begleitung mitbringen sind hiervon ausgeschlossen / nicht betroffen.

5. Zahlungsbedingungen: Anzahlung und Restzahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheins, muss der Reisende innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises auf das unten angegebene Konto leisten. Der Restbetrag muss unaufgefordert bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn gezahlt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist dabei das Datum der Gutschrift auf dem Konto von tour de sens maßgeblich. Falls die Anzahlung und die Restzahlung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes eingehen, kann tour de sens vom Reisevertrag zurücktreten und der Reisende hat keinen Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch tour de sens.

6. Leistungen

Der Umfang und die Art der Leistung von tour de sens ergeben sich aus der der Buchung zugrunde liegenden Reiseausschreibung sowie aus den Angaben in der individuellen Buchungsbestätigung. Wenn im Rahmen des Produktes „Reisen à la carte“ ein individueller Reiseplan auf Wunsch des Kunden zusammengestellt wird, ergibt sich die Leistungsverpflichtung aus dem entsprechenden Angebot und den Angaben in der Buchungsbestätigung. In der Reiseausschreibung mit „Option“, „Gelegenheit“ oder „Möglichkeit“ bezeichnete Aktivitäten sind nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung und die jeweiligen Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten.

7. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen einzelner Reiseleistungen vom im Reisevertrag vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, sofern sie unerheblich und für den Reisenden zumutbar sind.

tour de sens verzichtet auf den gesetzlich eingeräumten Preiserhöhungsvorbehalt im Falle von gestiegenen Transportkosten, Wechselkursgebühren oder Steuern und übernimmt in diesem Fall das Risiko erhöhter Reisekosten.

Wenn tour de sens die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Artikel 250 § Nummer 1 des Einführungsgesetzes des Bürgerlichen Gesetzbuches) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, durchführen kann, so räumt tour de sens dem Reisenden das Recht zum kostenlosen Rücktritt ein. Anstelle dessen kann der Reisende auch an einer mindestens gleichwertigen, anderen Reise aus dem Angebot von tour de sens teilnehmen, wenn es dem Unternehmen möglich ist, ihm diese ohne Mehrpreis anzubieten.

Über mögliche, erhebliche Leistungsänderungen setzt tour de sens den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch bis 20 Tage vor Reisebeginn, in Kenntnis.

8. Persönliche Anforderungen und Mitwirkungspflicht

Die Programme und Touren von tour de sens erfordern vom Reisenden keine besondere Sportlichkeit, jedoch eine gewisse körperliche Belastbarkeit. Darüber hinaus erfordern sie aber auch Teamgeist und kollegiales Verhalten. Von den sehenden Begleitern erwartet tour de sens eine hohe Bereitschaft die blinden und sehbehinderten Reiseteilnehmer zu unterstützen und gewährt diesen Kunden deshalb auch den in der Reiseausschreibung angegebenen Preisnachlass. Von den blinden und sehbehinderten Gästen erwartet tour de sens einen gewissen Grad an Selbständigkeit und ebenfalls Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse des sehenden Gastes.

9. Rücktritt und Umbuchungen durch den Kunden

Der Reisende kann vor Eingang der Reisebestätigung seine Teilnahme widerrufen oder jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich bei tour de sens eingehen. In diesem Falle hat tour de sens nach § 651i Abs. 2 BGB Anrecht auf eine angemessene Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendung sowie dessen, was tour de sens durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann. Beim Rücktritt von der Reise erhebt tour de sens:

  • bis zum 50. Tag vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises
  • vom 49. bis zum 43. Tag vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
  • Vom 42. bis zum 36. Tag vor Reisebeginn: 55% des Reisepreises
  • vom 35. bis zum 29. Tag vor Reisebeginn: 65% des Reisepreises
  • vom 28. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises
  • vom 14. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn: 85% des Reisepreises bei Europareisen, 100 % des Reisepreises bei Fernreisen
  • vom 6. Tag bis Reisebeginn: 90% des Reisepreises bei Europareisen, 100 % des Reisepreises bei  Fernreisen

tour de sens kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort der Reise oder dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn derjenige, der sich darauf beruft keine Kontrolle darüber hat und sich ihre Folgen auch dann nicht vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Hierunter fallen z.B. terroristische Anschläge, Krieg oder Naturkatastrophen.

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt ihm ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. tour de sens kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften dieser und der ursprüngliche Reiseteilnehmer für den Reisepreis und für die möglichen Mehrkosten, die durch den Eintritt des Dritten entstehen können.

Bis 30 Tage vor Reisebeginn, kann der Reisende einmalig unentgeltlich Umbuchungen vornehmen. Spätere Umbuchungen werden gemäß den vorgenannten Rücktrittsbedingungen behandelt. Dementsprechend muss zunächst der bestehende Reisevertrag annulliert und ein neuer Vertrag geschlossen werden.

Reisen, bei denen ein Flug inkludiert ist, können nicht unentgeltlich umgebucht oder auf eine andere Person übertragen werden.

10. Kündigung des Reisevertrages durch den Reiseveranstalter

tour de sens kann vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten und während der Reise den Reisevertrag kündigen wenn:

  • die in der Reisebeschreibung gesetzte Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird der Reiseteilnehmer spätestens 30 Tage vor Reisebeginn über die Nichtdurchführbarkeit der Reise informiert und erhält eine schriftliche Rücktrittserklärung von tour de sens. In diesem Fall erstattet tour de sens, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche, innerhalb von 14 Tagen den vollen Reisepreis zurück. Bei Reisen mit einer Dauer von weniger als 2 Tagen, kann die Reise bis 48 Stunden vor Reisebeginn abgesagt werden.
  • Reisende die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stören oder gefährden. In diesem Falle bleibt der Anspruch von tour de sens auf den Reisepreis erhalten. tour de sens erstattet aber dem Reisenden den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden können, einschließlich der von den Leistungsträgern rückerstatten Beträge

11. Kündigung wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, die bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar waren, erheblich erschwert oder gefährdet (insbesondere Naturereignisse, innere Unruhen und Krieg), so kann sowohl der Reisende als auch tour de sens den Reisevertrag kündigen. Dieses Kündigungsrecht entfällt für tour de sens, wenn die Reise bereits begonnen hat. tour de sens ist dann verpflichtet, den Reisenden, wenn nötig, bis zu 3 Nächte in einer vertragsadäquaten Unterkunft unterzubringen. Sofern der Rückflug mit einer Fluggesellschaft zu erfolgen hat, auf die die Verordnung (EG) 261/2004 (Fluggastrechteverordnung) anzuwenden ist, entfällt die Begrenzung auf diese 3 Nächte, da die Fluggesellschaft laut den Regelungen der EU dem Reisenden solange eine Unterkunft bereit stellen muss bis der Rücktransport erfolgen kann. Gleiches gilt unabhängig davon u.a. bei Minderjährigen oder mobilitätseingeschränkten Personen. Außerdem ist tour de sens verpflichtet, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von tour de sens zu tragen.

12. Beistandspflicht des Reiseveranstalters

Befindet sich der Reisende während der Reise in Schwierigkeiten, hat ihm tour de sens unverzüglich und in angemessener Weise Beistand zu gewähren. Insbesondere durch Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung. Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunkationsverbindungen und Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten. Hat der Reisende die den Beistand erfordernden Umstände schuldhaft selbst herbeigeführt, kann der Reiseveranstalter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.

13. Minderung und Abhilfe

tour de sens verpflichtet sich, die Reise so vorzubereiten und durchzuführen, dass sie die im Reiseprospekt zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist. Die Reisenden sind dazu verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. tour de sens bittet, etwaige Beanstandungen sofort der Reiseleitung mitzuteilen. Wenn der Reisende diese Anzeige schuldhaft unterlässt besteht kein Anspruch auf Minderung.

Ansprüche wegen eines Mangels der Reise hat der Reisende spätestens innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach Beendigung der Reise gegenüber tour de sens geltend zu machen.

Wenn die Reise nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweist oder mit Mängeln behaftet ist, kann der Reisende Abhilfe verlangen, dafür muss er tour de sens eine angemessene Frist setzen. tour de sens kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ist dies nicht der Fall und wird durch tour de sens nicht innerhalb der angesetzten Frist Abhilfe geleistet, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von tour de sens verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten wird.

14. Haftung

Die vertragliche Haftung von tour de sens ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftung von tour de sens auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht ebenfalls auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

Gelten für eine von einem Leistungspartner zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen besteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch tour de sens gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

15. Versicherungen

Bei allen Reisen von tour de sens ist die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung enthalten. Darüber hinaus wird dringend empfohlen, eine Reiserücktritt-Versicherung sowie eine Reisegepäck-, Unfall- und (Auslands-) Krankenversicherung abzuschließen, da diese nicht im Reisepreis enthalten sind.

16. Hinweis auf Pass- und Visabestimmungen

tour de sens informiert den Reiseteilnehmer über die relevanten Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes. Für deren Einhaltung ist der Reisende selbst verantwortlich. Wenn der Reisende tour de sens beauftragt, behördliche Dokumente, z.B. ein Visum, zu beantragen, haftet das Unternehmen nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente, sondern nur, sofern tour de sens selbst die Verzögerung verschuldet hat.

17. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Reisende tour de sens zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten hält sich tour de sens an die Bestimmungen der EU Datenschutzverordnung, die am 25.05.2018 in Kraft getreten ist. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Datenschutzerklärung.

18. Sonstiges

Sollte eine der hier genannten Bestimmungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages und des gesamten Reisevertrages zur Folge. Der Reiseveranstalter kann an seinem Sitz verklagt werden. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Reiseveranstalter ist:

tour de sens

Laura Kutter

Geschäftsführung: Laura Kutter

Teckstraße 12, 70188 Stuttgart

Tel: +49 (0) 711 88875530

Email: info@tourdesens.de

USt-IdNr: DE310339922

 

Kontoverbindung:

Empfänger: Laura Kutter

Kreditinstitut: Postbank

IBAN: DE31600100700744541704, BIC: PBNKDEFF

Stand: 20.März 2023

Außergerichtliche Streitbeilegung

tour de sens ist derzeit gesetzlich nicht verpflichtet, an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, und behält sich die Entscheidung über eine freiwillige Teilnahme an einem solchen Verfahren im Einzelfall vor. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist jedoch trotzdem der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung anzugeben: http://ec.europa.eu/odr.

 

 

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