AGB bis 30.06.2018 Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig für Buchungen bis zum 30.06.2018

Wir legen großen Wert auf eine ehrliche und transparente Vertragsbeziehung zu unseren Kunden und auf die gewissenhafte Vorbereitung und für alle Teilnehmer erfolgreiche Durchführung unserer Reisen. Bitte lesen Sie deshalb unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch. Sie gelten, zusammen mit der jeweiligen Reiseausschreibung als Grundlage für den Reisevertrag mit tour de sens. Ergänzend zu den folgenden Bedingungen gelten für von tour de sens veranstaltete Reisen die gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere die §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches.

1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrags

Mit der Anmeldung, die telefonisch, postalisch oder per Email erfolgen kann, bietet der Reisende tour de sens den Abschluss eines Reisevertrages an. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung von tour de sens und der Zusendung des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsscheins, durch den sämtliche Kundengelder im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert sind, kommt dann der Reisevertrag zustande. Wenn der Reisende mit seiner Reiseanmeldung noch weitere Personen anmeldet, steht er für deren Vertragspflichtungen (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.

2. Buchungsreihenfolge

Die Buchungen werden nach Zeitpunkt ihres Eingangs erfasst. Jeder Buchung eines blinden, auf Hilfe angewiesenen Teilnehmers wird die Buchung eines sehenden Reisegast zugeordnet. Im Falle, dass zu wenig Buchungen blinder Teilnehmer vorliegen, kann der sehende Reisegast, der keinen blinden Buchungspartner hat, entweder vom Reisevertrag ohne jegliche Gebühr zurücktreten, an der Reise zum Normalpreis (Stufe 2) teilnehmen oder auf eine andere Reise umbuchen.

3. Zahlungsbedingungen: Anzahlung und Restzahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheins, muss der Reisende innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises (Fernreisen 10% des Reisepreises) auf das unten angegebene Konto leisten. Der Restbetrag muss unaufgefordert bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn gezahlt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist dabei das Datum der Gutschrift auf dem Konto von tour de sens maßgeblich. Falls die Anzahlung und die Restzahlung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes eingehen, kann tour de sens vom Reisevertrag zurücktreten und der Reisende hat keinen Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch tour de sens.

4. Leistungen

Der Umfang und die Art der Leistung von tour de sens ergeben sich aus der der Buchung zugrunde liegenden Reiseausschreibung sowie aus den Angaben in der individuellen Buchungsbestätigung. Wenn im Rahmen des Produktes „Reisen à la carte“ ein individueller Reiseplan auf Wunsch des Kunden zusammengestellt wird, ergibt sich die Leistungsverpflichtung aus dem entsprechenden Angebot und den Angaben in der Buchungsbestätigung. In der Reiseausschreibung mit „Option“, „Gelegenheit“ oder „Möglichkeit“ bezeichnete Aktivitäten sind nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung und die jeweiligen Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten.

4.1. 1:1-Begleitung

Bitte beachten Sie, dass die Plätze für eine 1:1 Begleitung von blinden Gästen auf unseren Reisen begrenzt sind. Sie werden in der Reihenfolge der bei uns eingehenden Anmeldungen vergeben. Sollten diese Plätze ausgebucht sein, werden wir Ihnen, wenn es die Maximalteilnehmerzahl erlaubt, einen Platz mit 1:2 Begleitung anbieten.

5. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen einzelner Reiseleistungen vom im Reisevertrag vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, sofern sie unerheblich und für den Reisenden zumutbar sind.

Wenn zwischen dem Buchungstermin und dem Reisedatum mehr als vier Monate liegen, ist tour de sens berechtigt die Preise zu erhöhen, insofern sich unvorhergesehen die  Beförderungskosten, Gebühren, Abgaben für bestimmte Leistungen oder Wechselkurse nachweislich erhöht haben. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reisebeginn sind unwirksam. tour de sens darf den Reisepreis maximal um den Betrag erhöhen, der sich ergibt, wenn alle Erhöhungsbeträge addiert werden. Wenn sich die Erhöhungsbeträge auf die Reisegruppe als Ganzes beziehen, werden sie auf alle konkret zu erwartenden Reiseteilnehmer zu gleichen Teilen umgelegt.

Über mögliche Leistungs- oder Preisänderungen setzt tour de sens den Reisenden unverzüglich in Kenntnis.

Wenn tour de sens gezwungen ist den Reisepreis um mehr als 5% zu erhöhen oder eine wesentliche Reiseleistung erheblich ändern muss, ist der Reisende berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Anstelle dessen kann er auch an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus dem Angebot von tour de sens teilnehmen, wenn es dem Unternehmen möglich ist, ihm diese ohne Mehrpreis anzubieten.

6. Persönliche Anforderungen und Mitwirkungspflicht

Die Programme und Touren von tour de sens erfordern vom Reisenden keine besondere Sportlichkeit, jedoch eine gewisse körperliche Belastbarkeit. Darüber hinaus erfordern sie aber auch Teamgeist und kollegiales Verhalten. Von den sehenden Kunden erwartet tour de sens eine hohe Bereitschaft die blinden und sehbehinderten Reiseteilnehmer zu unterstützen und gewährt diesen Kunden deshalb auch den in der Reiseausschreibung angegebenen Preisnachlass.

7. Rücktritt und Umbuchungen durch den Kunden

Der Reisende kann vor Eingang der Reisebestätigung seine Teilnahme widerrufen oder jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich bei tour de sens eingehen. In diesem Falle hat tour de sens nach § 651i Abs. 2 BGB Anrecht auf eine angemessene Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendung sowie dessen, was tour de sens durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann. Beim Rücktritt von der Reise erhebt tour de sens:

 

  • bis zum 50. Tag vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises
  • vom 49. bis zum 43. Tag vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
  • Vom 42. bis zum 36. Tag vor Reisebeginn: 55% des Reisepreises
  • vom 35. bis zum 29. Tag vor Reisebeginn: 65% des Reisepreises
  • vom 28. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises
  • vom 14. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn: 85% des Reisepreises
  • vom 6. Tag bis Reisebeginn: 90% des Reisepreises

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt ihm ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. tour de sens kann dem Eintritt des Dritten widersprechen wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften dieser und der ursprüngliche Reiseteilnehmer für den Reisepreis und für die möglichen Mehrkosten, die durch den Eintritt des Dritten entstehen können.

Bis 30 Tage vor Reisebeginn kann der Reisende einmalig unentgeltlich Umbuchungen vornehmen. Spätere Umbuchungen werden gemäß den vorgenannten Rücktrittsbedingungen behandelt. Dementsprechend muss zunächst der bestehende Reisevertrag annulliert und ein neuer Vertrag geschlossen werden.

Reisen, bei denen ein Flug inkludiert ist, können nicht unentgeltlich umgebucht oder auf eine andere Person übertragen werden.

8. Kündigung des Reisevertrages durch den Reiseveranstalter

tour de sens kann vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten und während der Reise den Reisevertrag kündigen wenn:

  • die in der Reisebeschreibung gesetzte Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird der Reiseteilnehmer spätestens 30 Tage vor Reisebeginn über die Nichtdurchführbarkeit der Reise informiert und erhält eine schriftliche Rücktrittserklärung von tour de sens. In diesem Fall erstattet tour de sens, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche, umgehend den vollen Reisepreis zurück
  • Reisende die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stören oder gefährden. In diesem Falle bleibt der Anspruch von tour de sens auf den Reisepreis erhalten. tour de sens erstattet aber dem Reisenden den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden können, einschließlich der von den Leistungsträgern rückerstatten Beträge.

9. Kündigung wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge höherer Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert oder gefährdet (insbesondere Naturereignisse, innerer Unruhen und Krieg), so kann sowohl der Reisende als auch tour de sens den Reisevertrag jederzeit kündigen. tour de sens ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

10. Minderung und Abhilfe

tour de sens verpflichtet sich, die Reise so vorzubereiten und durchzuführen, dass sie die im Reiseprospekt zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist. Die Reisenden sind dazu verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. tour de sens bittet, etwaige Beanstandungen sofort der Reiseleitung mitzuteilen. Wenn der Reisende diese Anzeige schuldhaft unterlässt besteht kein Anspruch auf Minderung.

Ansprüche wegen eines Mangels der Reise hat der Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise gegenüber tour de sens geltend zu machen.

 

Wenn die Reise nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweist oder mit Mängeln behaftet ist kann der Reisende Abhilfe verlangen, dafür muss er tour de sens eine angemessene Frist setzen. tour de sens kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ist dies nicht der Fall und wird durch tour de sens nicht innerhalb der angesetzten Frist Abhilfe geleistet, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von tour de sens verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten wird.

11. Haftung

Die vertragliche Haftung von tour de sens ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit tour de sens für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung von tour de sens auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

Gelten für eine von einem Leistungspartner zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen besteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch tour de sens gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

12. Versicherungen

Bei allen Reisen von tour de sens ist die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung enthalten. Darüber hinaus wird dringend empfohlen eine Reiserücktritt-Versicherung sowie eine Reisegepäck-, Unfall- und (Auslands-) Krankenversicherung abzuschließen, da diese nicht im Reisepreis enthalten sind.

13. Hinweis auf Pass- und Visabestimmungen

tour de sens informiert den Reiseteilnehmer über die relevanten Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes. Für deren Einhaltung ist der Reisende selbst verantwortlich. Wenn der Reisende tour de sens beauftragt, behördliche Dokumente, z.B. ein Visum, zu beantragen, haftet das Unternehmen nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente, sondern nur, sofern tour de sens selbst die Verzögerung verschuldet hat.

14. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Reisende tour de sens zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten hält sich tour de sens  an die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

15. Sonstiges

Sollte eine der hier genannten Bestimmungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages und des gesamten Reisevertrages zur Folge. Der Reiseveranstalter kann an seinem Sitz verklagt werden. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Reiseveranstalter ist:

tour de sens

Laura Kutter

Geschäftsführung: Laura Kutter

Teckstraße 12, 70188 Stuttgart

Tel: +49 (0) 711 88875530 oder +49 (0)711 57 64 83 97

Email: info@tourdesens.de

USt-IdNr: DE310339922

Kontoverbindung:

Empfänger: Laura Kutter

Konto-Nummer: 744541704

Bankleitzahl (BLZ): 60010070

Kreditinstitut: Postbank

IBAN: DE31600100700744541704, BIC: PBNKDEFF

Stand: Oktober 2017

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